Seit 2020 bieten wir als Förderprogramm Neue Künste Ruhr Künstler*innen die Möglichkeit, ihre mutigen Ideen auf die Bühne zu bringen und wollen gleichzeitig immer mehr Menschen für die unterschiedlichen Sparten der Neuen Künste begeistern. Antragsberechtigt seid ihr als Einzelpersonen, als Gruppen, Initiativen oder Kompanien, wenn ihr euren Arbeitsschwerpunkt oder Wohnsitz im Ruhrgebiet habt.
Antragsberechtigt sind auch kommunale und freie Kultureinrichtungen mit Sitz oder Kooperationspartner*innen im Ruhrgebiet. Wenn ihr gerade als Künstler*innen oder Kulturarbeitende in den Beruf einsteigt, seid ihr ausdrücklich eingeladen, euch zu bewerben und eurem Wirken Sichtbarkeit zu verleihen. Näheres dazu findet ihr in den Fördergrundsätzen.
Anträge für Projektvorhaben in 2025 können zwischen dem 1. April und 14. Juni 2025 online auf kultur.web gestellt werden, wobei der Durchführungszeitraum frühestens am 1. Januar 2026 beginnt. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.
Infos zum genauen Ablauf der Antragstellung sind in diesem Leitfaden genau beschreiben:
Zusätzlich bieten wir allen Interessierten sowohl eine allgemeine Beratungsstunde sowie Einzelberatung an. Details dazu findet ihr unter dem Reiter „Förderung“.