Was wird gefördert?
Es werden künstlerische Projekte gefördert, die noch nicht begonnen wurden, öffentlich präsentiert oder aufgeführt werden, im Ruhrgebiet durchgeführt oder erarbeitet werden und die nicht kommerziell ausgerichtet sind.
Es können Anträge für Projekte ab Januar 2025 gestellt werden. Ein beantragtes Projekt kann maximal zwei Jahre dauern. Folgeanträge für geförderte Projekte sind grundsätzlich möglich.
Wer kann Anträge stellen?
Juristische und natürliche Personen können einen Antrag stellen. Das sind zum Beispiel Künstler*innen, Kulturarbeitende, Gruppen, Initiativen, Kompanien, kommunale und freie Kultureinrichtungen.
Personen oder Organisationen, die einen Antrag stellen, müssen in den Neuen Künsten oder an Schnittstellen arbeiten. Sie müssen ihre künstlerische Qualifikation mit zwei Arbeitsproben nachweisen und ihren Arbeitsschwerpunkt oder Geschäfts-/Wohnsitz im Ruhrgebiet haben.
Vor Allem Berufseinsteiger*innen sind eingeladen, sich zu bewerben.
Wie können Anträge gestellt werden?
Derzeit ist keine Antragsstellung möglich. Über die Fristen und Termine werden wir rechtzeitig informieren.
Der Antrag muss online, auf kultur.web.nrw.de abgegeben werden.
Ein vollständiger Antrag umfasst eine Projektskizze in Schriftform ggf. mit Bildmaterial (PDF, maximal 10 DIN A4-Seiten), einen Kosten- und Finanzierungsplan und mindestens zwei Arbeitsproben oder Projektreferenzen als Anlagen.
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Es kann Geld ab 5.000 EUR beantragt werden. Kommunale Institutionen können Fördermittel ab 12.500 EUR beantragen.
Jury
Es gibt eine Fachjury, die aus den Anträgen die zu fördernden Projekte auswählt und sie dem Ministerium empfiehlt. Die Förderentscheidung erfolgt auf Grundlage dieser Empfehlung. Die Jury besteht aus Künstler*innen und Expert*innen aus den Neuen Künsten.
Beratung
Zusätzlich zu den oben angeführten Informationen gibt es in den Antragsfenstern Informationsveranstaltungen auf Zoom. Dort werden alle wichtigen Fragen zur Projektförderung und der Antragstellung beantwortet. Die Teilnahme an einer digitalen Informationsveranstaltung ist für alle Antragstellenden verpflichtend. In den Antragsfenstern bieten wir auch Einzelberatung an!